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Seite erstellt am 24.4.24 um 21:06 Uhr
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der Beitrag:
Verfasser: Desi  1
Datum: Sonntag, den 24. Januar 2010, um 13:41 Uhr
Betrifft: Moment

> Moment: das hat Martin007 wahrscheinlich so nicht gemeint, sondern Nachhaltigkeit in dem Sinne, daß sich die Institutionalisierung der Ehe und deren besondere Rechtsstellung (Martin007 nannte es "Vertrauensvorschuß") daraus ableiten ließen, daß Kinder solch einer Ehe entspringen, also ein gesellschaftstragender Faktor hier Berücksichtigung findet. Bei gleichgeschlechtlichen Partnerschaften wird dies wohl kaum der Fall sein.

Was er gemeint hat interessiert nicht, so wie er es geschrieben hat ist es in meinen Augen falsch. Denn Nachhaltigkeit hat nichts mit Kindern zu tun.

Und dann beantworte doch bitte die Frage:

Was ist mit den Heteropaaren die heiraten aber bewußt keine Kinder in die Welt setzen ? Wie sind die zu behandeln ?

Und wie verhält es sich mit Homopaaren bei denen ein Teil (oder Beide) leibliche Kinder haben ?

> Auch hier mißinterpretierst Du die Sache aus meiner Sicht: es ist zwar kein strafrechtlich relevantes Vergehen, aber im moralischen Sinne durchaus. Wenn man berücksichtigt, daß gerade auch in Deutschland (Schweden war oder ist noch extremer) Eltern das Sorgerecht entzogen werden kann, und dies mit allen damit verbundenen und daraus resultierenden Konsequenzen, ist seine Aussage nicht von der Hand zu weisen. Es ist eine Form staatlich sanktionierten Diebstahls, wenn man die naturgemäße Verbundenheit der Eltern und des Kindes voranstellt.

Moral interessiert nicht - es wurde hier definitiv ein Straftatbestand unterstellt - Diebstahl. Und der ist es definitiv nicht.

Und selbst wenn man dir das Sorgerecht entziehen sollte - resultiert daraus nicht daß das Kind zur Adoption frei gegeben werden kann. Es kommt wenn es Glück hat  in ein Pflegefamilie, wenn es Pech hat ins Heim.

Aber auch das ist kein Diebstahl. Und in 98 % der Fälle hat es auch berechtigete Gründe den Eltern das Sorgerecht zu entziehen. In machen Fällen wird damit auch zu lange gewartet. Das auch in diesem Bereich Fehler passieren kann ich nicht bestreiten.

Und ja ich halte es für absolut richtig Fundamentalisten jeglicher Coleur die Kinder zu entziehen, je eher desto besser. Und das passiert leider viel zu selten und die Kinder werden geistig und körperlich mißhandelt im Namen irgendeines Gottes.

> Das ist nicht nachvollziehbar. Unverheiratet zusammenlebende Paare werden doch wie "eigenständige" Personen behandelt, außer, es handelt sich um eine eheähnliche Gemeinschaft (in Verbindung mit sozialen Transferleistungen, also z.B. Arbeitslosenhilfe etc.). Da sind Homosexuelle jedoch im Vorteil: wenn zwei Männer zusammenwohnen, ist es schwer, hier von Amtswegen her einen entsprechenden Nachweis zu führen, oder?

Falsch - die Beweislast das du keine eheähnliche Gemeinschaft bis liegt bei dir. Das wird automatisch unterstellt. Da haben WG´s desöftern ihre Probleme damit - gerade Zweier WG´s haben da oft keine Chance. Und die gibt es ja häufig, gerade auch unter Studenten.

Die Chancen aus der Nummer raus zu kommen liegen bei fast Null. Der einzige Ausweg ist die WG aufzulösen und wenn du Pech hast wird dir auch noch unterstellt du willst nur den Sozialstaat prellen.

Selbst mitgemacht und zigfach bei anderen mitbekommen. Klar kannst du dagegen klagen, nur das hilft dir nicht wirklich viel wenn du jahrelang ohne Geld da stehst weil man dir vom Amt nicht glaubt.

> Wieso kann das nicht sein? Bei allen eheähnlichen Gemeinschaften ist dies der Fall.

Ja - aber Heteropaare haben schnell und problemlos die möglichkeit zu heiraten und somit auch sämtliche Vorteile auszunutzen. Und wie bereits gesagt mit dem passenden Ehevertrag ist auch eine Trennung dann kein Problem mehr.

Homopaare haben diese Möglichkeiten nicht. Und das kann nicht sein. Denn vor dem Staat müssen alle gleich behandelt werden mit den selben Chancen.

Das ist dann also gerecht - die einen können sich aus der Situation heraus stehlen, bzw. sie verbessern - anderen steht diese Möglichkeit nicht zu ?

Mal unabhängig davon ob dir Homoehen gefallen oder nicht - aber DAS ist definitiv gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz.

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