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Verfasser: Martin007
Datum: Samstag, den 23. Januar 2010, um 18:05 Uhr
Betrifft: Bürgerrecht ist nicht Menschenrecht

Präp 8 wurde nicht gemacht um Homosexuelle in KZ zu sperren usw., sondern zu verhindern, dass Homosexualität zu einer staatstragenden Form des Zusammenlebens wird.
Dagegen kann man zurecht sein, denn nicht jeder Bürger eines Landes ist Beamter, sondern nur gewisse Bürger werden zu Beamten ernannt, wenn
- sie gewisse Qualifikationen besitzen,
- der Staat eine Stelle frei hat und
- sie sich bewerben.

Man sieht also, daß drei Dinge zusammenkommen müssen:
- Qualifikation
- Wollen staatlicherseits
- Wollen den Bürgers

Bei der Homoehe kann man zunächst einmal wie durch Präp. 8 dem Staat verbieten zu wollen. Da der Staat von den Bürgern legitimiert ist, ist dies ein völlig legaler und auch legitimer Schritt.
Darüberhinaus kann man aber auch mit der Qualifikation kommen. Und an dieser Frage scheiden sich die Geister, bzw. es wird die Keule herausgeholt und ausgeteilt. Man kann die Ehe als staatstragende Form des Zusammenlebens sehen. Dies kann man für deutschland aus dem Grundgesetz ableiten, weil dort Ehe & Familie unter besonderen Schutz gestellt werden. Stellt sich die Frage warum? Meiner Meiniung nach kann man zwei Gründe herzuziehen:
- Fürsorge
- Nachhaltigkeit

Zum Punkt der Fürsorge kann man anführen, das die eingetragene Partnerschaft diesen Punkt erfüllt.
Die Nachhaltigkeit kann aber biologisch nicht von der Homoehe erfüllt werden, weil zwei Samenzellen und auch zwei Eizellen eben zu keinen Embryonen führen. Die Nachhaltigkeit von Homoehe männlicherseits basiert in Deutschland auf Adoption also bestenfalls auf Schnorren und schlimmstenfalls auf Diebstahl von Kindern. In den USA kann man natülich auch outsourcing betreiben und über Leihmütter gehen. Weiblicherseits gibt es natürlich immer noch die Fremdbefruchtung via Samenbank oder one night stand, was aber auch outsourcing ist.
http://forum.mormonentum.de/24877.html
Der Einwand kann natürlich kommen, das ein großer Teil der Hetero-Ehen kinderlos bleibt, gewollt oder ungewollt. Dem kann man entgegnen, das der Staat den Ehen einen Vertrauensvorschuß gewährt, der auch enttäuscht wird. Dasaus aber einen Anspruch auf eine notwendige 100%-Enttäuschung des Staates abzuleiten ist sehr gewagt. In den USA ist dieser Anspruch sogar noch restiktiver, zumal Ehen bei der Krankenkasse eingereicht und genehmigt werden müssen. (Die Kompatibilität der Ehepartner wird zwecks Risikoabschätzung möglicher Schwangerschaftenzusatzkosten abgeglichen.) Wenn in den USA sogar Krankenkassen den Punkt Nachhaltigkeit überwachen und Zuwiderhandlingen restriktiv ahnden (enorme Beitragssteigerungen, Verbot die Kasse zu wechsaeln, ...), wie viel mehr darf dann der Staat USA den Punkt Nachhaltigkeit unter die Lupe nehmen.

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