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Seite erstellt am 29.3.24 um 0:23 Uhr
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Verfasser: Sappho
Datum: Freitag, den 22. Januar 2010, um 18:16 Uhr
Betrifft: Das Tsg

> Worauf denn verklagen? Das müßtest Du etwas konkretisieren. Außerdem dient das TSG (Transsexuellengesetz) der Begriffsbestimmung des Transsexuellen, also der Definition desselben, des daraus resultierenden Personenstandes bzw. der Namensführung usw. Keineswegs stellt das TSG irgendetwas unter Sanktion, dafür ist es nicht geschaffen worden (anders als der Rechtsbereich des StGB). Über das Zivilrecht kann man sicherlich eine Klage formulieren, ob sie zugelassen wird und in einem Verfahren (Feststellungsklage, Unterlassungsklage usw.) Anerkennung findet, wäre die zweite Frage. Finanziell könnte dich das ruinieren. Dies nur einmal am Rande.

Andere Fälle, diesem hier vergleichbar, wurden von transsexuellen Menschen bereits in der BRD gewonnen. Zudem würde mich nichts ruinieren, da DU ja die Zeche zahlen müßtest.
Das TSG regelt nicht nur die Dinge, wie Feststellung und Verhältnis zu Kindern (imjuristischen Sinne), sondern auch, welche besonderen Rechte Transsexuelle haben. Im besagten Passus des TSG §5,1, heißt es:

Ist die Entscheidung, durch welche die Vornamen des Antragstellers geändert werden, rechtskräftig, so dürfen die zur Zeit der Entscheidung geführten Vornamen ohne Zustimmung des Antragstellers nicht offenbart oder ausgeforscht werden, es sei denn, daß besondere Gründe des öffentlichen Interesses dies erfordern oder ein rechtliches Interesse glaubhaft gemacht wird.(Hervorhebung von mir)

Das ist eindeutig.

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