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Seite erstellt am 29.3.24 um 0:23 Uhr |
Verfasser: Sappho Datum: Freitag, den 22. Januar 2010, um 18:16 Uhr Betrifft: Das Tsg
> Worauf denn verklagen? Das müÃtest Du etwas konkretisieren. AuÃerdem dient das TSG (Transsexuellengesetz) der Begriffsbestimmung des Transsexuellen, also der Definition desselben, des daraus resultierenden Personenstandes bzw. der Namensführung usw. Keineswegs stellt das TSG irgendetwas unter Sanktion, dafür ist es nicht geschaffen worden (anders als der Rechtsbereich des StGB). Ãber das Zivilrecht kann man sicherlich eine Klage formulieren, ob sie zugelassen wird und in einem Verfahren (Feststellungsklage, Unterlassungsklage usw.) Anerkennung findet, wäre die zweite Frage. Finanziell könnte dich das ruinieren. Dies nur einmal am Rande.
Andere Fälle, diesem hier vergleichbar, wurden von transsexuellen Menschen bereits in der BRD gewonnen. Zudem würde mich nichts ruinieren, da DU ja die Zeche zahlen müÃtest.
Das TSG regelt nicht nur die Dinge, wie Feststellung und Verhältnis zu Kindern (imjuristischen Sinne), sondern auch, welche besonderen Rechte Transsexuelle haben. Im besagten Passus des TSG §5,1, heiÃt es:Ist die Entscheidung, durch welche die Vornamen des Antragstellers geändert werden, rechtskräftig, so dürfen die zur Zeit der Entscheidung geführten Vornamen ohne Zustimmung des Antragstellers nicht offenbart oder ausgeforscht werden, es sei denn, daà besondere Gründe des öffentlichen Interesses dies erfordern oder ein rechtliches Interesse glaubhaft gemacht wird.(Hervorhebung von mir)
Das ist eindeutig.