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Beitrag 8 von 14
zum Thema RKK: priesterliche Päderastie muss von Glaubenskongregation behandelt werden
Seite erstellt am 20.4.24 um 16:01 Uhr
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der Beitrag:
Verfasser: Renate
Datum: Samstag, den 12. Januar 2002, um 17:41 Uhr
Betrifft: Es ist auch nicht so!

>nach dem, was James weiter oben auf dieser Seite schreibt und was ich von ihm im forumarchiv gefunden habe, scheint es so zu sein, dass die Kirche Sexualstraftäter nicht anzeigt.

Fakt ist, dass der gute Ruf der Kirche immer an erster Stelle steht. Und ich würde jetzt einfach mal behaupten, dass die Kirche - gäbe es die Gesetze nicht - die sie zwingen, niemals einen Sexualstraftäter anzeigen würde! Genau so wie ich mir ziemlich sicher bin, dass - gäbe es die Gesetze nicht - die Kirche auch immer noch Blutrache vollziehen würde.

>Bin mal wieder ganz schön geschockt.

Ich nicht! Denn ich kenne leider genügend Erlebnisberichte von z.B. missbrauchten Frauen der Kirche in den USA, die niemals von der Kirche Hilfe bekamen, sondern erst, als sie den Mut fanden selbst Anzeige zu erstatten. Die Kirche hat sie im besten Fall getröstet und zum Durchhalten ermuntert, im schlimmsten Fall denunziert und für schuldig erklärt. Eine Frau ist nun mal nicht so wichtig in dieser Organisation und Kinder sowieso nicht. Es ist eine Männerdomäne! Die Priestertumsträger zählen, sonst gar nicht.

>Und das obwohl das in den Handbüchern (siehe Gunar von gestern)ja ganz und gar nicht so vorgesehen ist.

Das ist die Theorie, die aufgrund der Gesetze gar nicht anders lauten kann! Sie würden sich sonst offensichtlich strafbar machen. Die Praxis sieht allerdings ganz anders aus!

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