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Beitrag 2 von 14
zum Thema RKK: priesterliche Päderastie muss von Glaubenskongregation behandelt werden
Seite erstellt am 25.4.24 um 21:17 Uhr
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der Beitrag:
Verfasser: Thomas
Datum: Donnerstag, den 10. Januar 2002, um 16:12 Uhr
Betrifft: Das wahre Gesicht der RKK und ihrer kotzgrauen Eminenz!

>Der Heilige Vater hat ein Dokument verfasst,<

Auweja, da steht ’Heilige Vater’!!! Hilfe!!!! Wo ist meine Kopfwehtablette!!!!

> in dem er verfügt, dass einige Entweihungen der Sakramente und Sitten (Kinderschänderei) im kirchlichen Bereich ausschließlich vom Gericht der Glaubenskongregation behandelt werden.<

Dies und wenn man weiterliest, faellt auf, das Hauptproblem ist die Beleidigung gegen die Eucharistie. Das Kind, das geschaendet wird, darum geht es der RKK offenbar nicht.

Aber das ist ganz typisch fuer die RKK. Ich waere schwer enttaeuscht, haette ich das Gegenteil gelesen.

Danke lieber Gunar fuer den Adrenalinschub vor dem Feierabend.:-)

BTW.: Gunar, hast Du das geschrieben und noch RKK in den Titel gesetzt, weil Du gehofft hast mich zu aktivieren? Wenn ja, hast Du eine Wette abgeschlossen? Was bekommst Du jetzt, da Du gewonnen hast?;-);-):-)

Gruss
      Thomas

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