Das Exmo-Diskussionsforum

Beitrag 1 von 14
zum Thema RKK: priesterliche Päderastie muss von Glaubenskongregation behandelt werden
Seite erstellt am 19.4.24 um 7:45 Uhr
zur Nachrichtenliste
der Beitrag:
Verfasser: Gunar
Datum: Donnerstag, den 10. Januar 2002, um 14:31 Uhr
Betrifft: RKK: priesterliche Päderastie muss von Glaubenskongregation behandelt werden

In der HLT-Kirche wird Kinderschändung nach wie vor nur durch den örtlichen Disziplinarrat untersucht und geahndet, wie z.B. in Hannover. Die Römisch-Katholische Kirche hat die Gefahren eines solchen Verhalten ihrer Geistlichen neu bewertet und bringt es jetzt immer vor die höchste innerkirliche Instanz.

Zenit
2002-01-09

Päpstliches Dokument über Delikte von Priestern

Päderastie - Beleidigung der Sakramente

VATIKAN, 9. Januar 2002 (ZENIT.org).- Der Heilige Vater hat ein Dokument verfasst, in dem er verfügt, dass einige Entweihungen der Sakramente und Sitten (Kinderschänderei) im kirchlichen Bereich ausschließlich vom Gericht der Glaubenskongregation behandelt werden.

Es ist die Rede vom "Motu Proprio" "Sacramentorum Sanctitati Tutela" (Schutz der Heiligkeit der Sakramente), welches der Papst am 30. April 2001 unterzeichnet hat und das seit einiger Zeit schon an die Bischöfe der Welt weitergeleitet worden ist. Veröffentlicht wurde es in der Januarausgabe der "Acta Apostolicae Sedis".

Es ist ein lateinischer Text von anderthalb Seiten, der sich auf ein weiteres, etwas ausführlicheres 4-seitiges Dokument der Glaubenskongregation bezieht.

Der von Kardinalpräfekt Joseph Ratzinger unterzeichnete Text zählt vier "schwere Beleidigungen" der Priester gegenüber der Eucharistie auf, wovon sich drei auf das Bußsakrament und auf die Sitten beziehen.

In dem Begleitdokument des päpstlichen Motu Proprio weist die Glaubenskongregation darauf hin, dass als "delicta" der Priester gegen die Eucharistie zu gelten haben, wenn die gewandelten Gestalten der Hostie mit sakrilegischer Absicht "genommen, aufbewahrt oder weggeworfen" werden, man sich gegen die Liturgie des eucharistischen Opfers vergeht oder sich darüber lustig macht, wenn man mit Priestern kirchlicher Gemeinschaften konzelebriert, die nicht in apostolischer Sukzession stehen oder die sakramentale Würde der Priesterweihe nicht anerkennen, wenn man aus sakrilegischen Gründen nur eine der beiden Materien (Brot und Wein) außerhalb der Eucharistiefeier konsekriert".

Schwere Beleidigungen gegen das Bußsakrament seien, wenn man "die Absolution einem Komplizen eines Priesters erteilt, der gegen das sechste Gebot verstoßen hat, wenn man jemand wegen oder im Moment oder mit dem Vorwand der Beichte zur Sünde gegen das sechste Gebot verführt, wenn man direkt das Beichtgeheimnis verletzt".

Das sechste Gebot lautet: "Du sollst nicht unkeusch sein".

Der Verstoß gegen die Sitten, welcher im kirchlichen Bereich einzig dem Gericht der Glaubenskongregation zufällt, ist die Päderastie, "eine Sünde gegen das sechste Gebot, verübt von einem Priester an einem Minderjährigen (unter 18 Jahren)".

Kraft dieser Normen, welche die Glaubenskongregation auf Geheiß des Papstes herausgegeben hat, ist jeder Bischof oder Ordensobere, der in Kenntnis einer solchen Beleidigung oder eines solchen Deliktes eines Priesters gelangt, verpflichtet, Untersuchungen einzuleiten und diese Akten an die Glaubenskongregation zu übermitteln.

Bei Redaktionsschluss war das päpstliche Dokument noch nicht auf der vatikanischen Webseite veröffentlicht worden.

http://www.zenit.org/german/visualizza.phtml?sid=14889

zur Nachrichtenliste
auf diesen Beitrag antworten:

nicht möglich, da es sich um einen Legacy-Beitrag handelt

zur Nachrichtenliste
das Themengebiet: zur Nachrichtenliste
die neuesten Beiträge in diesem Themengebiet: zur Nachrichtenliste
die neuesten Beiträge außerhalb dieses Themengebietes: zur Nachrichtenliste
zurück
www.mormonentum.de