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Seite erstellt am 25.4.24 um 15:18 Uhr
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Verfasser: Bornfeger
Datum: Montag, den 29. Juni 2009, um 20:23 Uhr
Betrifft: Manchmal geben sie nach

Im Juli-Liahona, Seite N16, findet sich ein interessanter Bericht von R. Staubach:

„Die deutsche Reichsregierung hat uns unterm 9. Januar 1934 mitgeteilt, dass sie die weitere Verbreitung unseres Traktates Nr. 12, Goettliche Vollmacht, verbiete. Das Verbot ist inzwischen auch im Kriminalpolizeiblatt 1751/54 veroeffentlicht worden. Wir geben unseren Mitgliedern davon Kenntnis und erwarten von ihnen, dass sie sich streng nach diesem Verbot richten. Das Traktat wird eingezogen; alle Bestaende sind sofort nach Berlin bzw. Loerrach zurueckzusenden.“

Das Traktat war dem Artikel nicht beigefuegt, und so draengt sich die Frage auf, ob sich der Staat angegriffen fuehlte, oder die These der goettlichen Vollmacht unhaltbar war. Jedenfalls hat die Kirche nachgegeben.

Vielleicht findet ja der eine oder andere noch die genannte Publikation, die wohl aus dem Jahr 1933 stammen muesste.

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