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Verfasser: Alma
Datum: Mittwoch, den 17. Juni 2009, um 23:55 Uhr
Betrifft: realistische Perspektiven...

Es wäre schädlich für eine Zivilgesellschaft, von vornherein bestimmte religiöse Bekenntnisgruppen zu kriminalisieren bzw. zu unterdrücken. Jedoch nur solange das, was dort in den Gruppen gepredigt, gelehrt und getan wird, mit den allg. Menschenrechten der UN vereinbar ist, sollten diese Gruppen auch unter dem Schutze des Staates stehen. Damit nur schwer oder überhaupt nicht vereinbar ist meiner Meinung nach z.B. die Nichtzulassung der Frau zu Priester-, Ältesten- oder Predigtämtern, oder allgemein gesagt, zu Leitungsämtern, die für eine Allgemeinheit verantwortlich sind und keinen geschlechtsspezifischen Aufgabenbereich betreuen (wie etwa FHV oder ähnliches).
Aber solange die beiden großen Weltreligionen (nach der des Geldes), Islam und römischer Katholizismus dies noch nicht verwirklicht haben, muss man dies auch anderen Gruppen zubilligen.

Die Utah-Kirche von heute ist keine Gefahr für jegliche Staatsform, solange sie in Ruhe ihre Gemeinde- und Missionsarbeit machen kann. Wenn man sie in den VR Nordkorea oder China zuließe, würde sie die dortigen Staaten und Regierungen mittragen ohne aufzumucken.

Es bleibt also nur die staatliche Aufklärung vor derartigen Sekten durch die Landes- und Bundeszentralen für politische Bildung und die Verbraucherzentralen und eine konsequentere Trennung von Staat und Kirchen.

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