Beitrag 3 von 10 zum Thema Bescheinigung über den Austritt?!? |
Seite erstellt am 25.4.24 um 13:54 Uhr |
Verfasser: Christian Datum: Montag, den 17. September 2001, um 22:18 Uhr Betrifft: Austrittsbestätigung
Ohne die schriftliche Bestätigung ist der Austritt nicht rechtsgültig (nach Kirchenrecht). Dann hat man noch 30 Tage Zeit, dagegen Berufung einzulegen (was für ein Unsinn, da es ja die eigene Entscheidung war und nicht die Entscheidung der Kirche, gegen die man Berufung einlegen könnte). Ich habe allerdings meinen Austritt erklärt anstatt um die Streichung von den Listen der Kirche zu bitten oder Ãhnliches. In meinem Bundesland ist die Kirche eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, damit ist eine Erklärung von meiner Seite rechstskräftig. Ich habe gelesen, daà ich auch zum Amtsgericht hätte gehen können.
Ich hatte meinen Austritt schon im Mai erklärt. Bisher ist auch noch nichts gekommen. Ich frag mich ja wirklich welche albernen Verzögerunstaktiken da betrieben werden. Hofft jemand, daà ich meinen Austritt zurückziehe?
Der Zustand ist aber unangenehm. Wenn mich jemand fragt, ob ich noch Mitglied der Kirche bin, weià ich gar nicht, was ich antworten soll.
Christian.