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Beitrag 3 von 10
zum Thema Bescheinigung über den Austritt?!?
Seite erstellt am 25.4.24 um 13:54 Uhr
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Verfasser: Christian
Datum: Montag, den 17. September 2001, um 22:18 Uhr
Betrifft: Austrittsbestätigung

Ohne die schriftliche Bestätigung  ist der Austritt nicht rechtsgültig (nach Kirchenrecht). Dann hat man noch 30 Tage Zeit, dagegen Berufung einzulegen (was für ein Unsinn, da es ja die eigene Entscheidung war und nicht die Entscheidung der Kirche, gegen die man Berufung einlegen könnte). Ich habe allerdings meinen Austritt erklärt anstatt um die Streichung von den Listen der Kirche zu bitten oder Ähnliches. In meinem Bundesland ist die Kirche eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, damit ist eine Erklärung von meiner Seite rechstskräftig. Ich habe gelesen, daß ich auch zum Amtsgericht hätte gehen können.

Ich hatte meinen Austritt schon im Mai erklärt. Bisher ist auch noch nichts gekommen. Ich frag mich ja wirklich welche albernen Verzögerunstaktiken da betrieben werden. Hofft jemand, daß ich meinen Austritt zurückziehe?

Der Zustand ist aber unangenehm. Wenn mich jemand fragt, ob ich noch Mitglied der Kirche bin, weiß ich gar nicht, was ich antworten soll.

Christian. 

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