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Beitrag 4 von 6
zum Thema 5 Ehefrauen - 5 Jahre Knast
Seite erstellt am 28.3.24 um 19:02 Uhr
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der Beitrag:
Verfasser: James
Datum: Sonntag, den 26. August 2001, um 6:01 Uhr
Betrifft: Kinderehen

"Kai Van Rasch" schrieb:

>Apropo 13jährige,es ist ja aktenkundig, dass J.Smith unter anderen auch eine 14jährige heiratete. Meine Frage nun, war das dazumal legal oder normal Kinder zu ehelichen. Weiss da jemand etwas über die Zustände im damaligen Amerika ? Wie war die damalige Rechtslage?

Gute Frage. Erinnere mich dieselbe Frage vor Jahren recherchiert zu haben. Bin mir nicht mehr über das Ergebnis sicher, zu lange her. Müßte im Keller im Aktenschrank zu lange suchen ... keene Lust. Meine mich jedoch daran zu erinnern, daß die US, bzw. Gesetze vom Bundesstaat Illinois damals noch nicht so dezidiert ein Mindestheiratsdatum nannten. Ohne Garantie jedoch! Ganz im Gegensatz zu den heutigen Verhältnissen. Demnach sind legale Ehen vor dem 16. Lebensjahr per Gesetz verboten. Eine Begründung ist alleine schon dadurch gegeben, daß sexuelle Beziehungen vor dem 16. Lebensjahr, in manchen Bundesstaaten gelten 18. Jahre, den Tatbestand der Vergewaltigung erfüllt. Thema Strafverfolgung ist natürlich ein ganz anderes Thema. In Deutschland liegt ja das Mindesheiratsalter bei 16 Jahren. Nach Paragraph 1303 des Bürgerlichen Rechts muß man mindestens 16 Jahre alt sein und der Partner volljährig. Vorausgesetzt ein Vormundschaftsgericht stimmt zu.

Wobei, ganz nebenbei, die eigentliche Frage bei den polygamen Verhältnissen mit Minderjährigen bei Joseph Smith und Konsorten, nicht die Frage ist, ob Ehen mit Kiddies gegen geltende Gesetze verstießen. Die Frage setzt ja schon viel früher ein, wobei ich denke dies ist Dir klar, ob Vielehen überhaupt per Gesetz, als deklarierte Bigamie verboten waren. Sich HLT Polygamisten daher strafbar machten. Dies muß natürlich bejaht werden. Die Gesetze z.B. des Bundesstaates Illinois verboten Bigamie, wie alle anderen Bundestaaten bis zum heutigen Tage. Dies hat bekanntermaßen Joseph Smith jedoch einen Dreck geschert, trotz aller gegenteiligen heuchlerischen Beteuerungen. Ich werde die Tage noch eine Mail zu diesem Thema die Tage posten (etwa "Die polygame Heuchelei der HLT"). Mal sehen.

Das Thema "Kinderehe" wurde noch vor 150 Jahren in der Welt anders betrachtet und gehandhabt wie in der heutigen Zeit, wobei es in vielen Teilen der Erde noch heute ein wichtiges Thema ist.

Noch bis in die heutige Zeit zeigen Statistiken, daß 18% der Mädchen  in Asien bis zum Alter von 14 Jahren (!) verheiratet sind, besser werden. 16% in Afrika und 8% in Latein Amerika. In manchen Staaten (Bangladesh, Bhutan, Indien, Malediven, Nepal, Pakistan and Sri Lanka) sind Raten bis zu 40% anzutreffen! Laut  UNICEF Berichten geht man von 40% als Spitzenreiter im Nepal aus. Bei den bis 19-jährigen sind es sogar 60.2%.

Quelle z.B.:

http://www.cwin-nepal.org/childmarriage.html

Dass Thema ist gar nicht so ferne von uns, berichtet doch z.B. die Potsdamer Neueste Nachrichten (PNN) z.B. am 23.01.2001 darüber, daß eine 14-jährige Türkin einen 33-jährigen Deutschen heiraten wollte, hier in Deutschland. In der Türkei liegt das Mindestheiratsalter bei 15. Gerade in ländlichen Gegenden der Türkei werden Mädchen ab Eintritt der Pubertät verheiratet. Eine Strafverfolgung ist praktisch nicht existent.

Quelle z.B.:

http://www.pnn.de/archiv/2001/01/22/ak-we-17079.html

Laut PNN holen nahezu 50% der in Deutschland lebenden türkischen Männer, ihre Ehefrauen aus der Türkei. Gelegentlich sind "Zwangsheiraten" und auch "Kinderehen" darunter zu finden. "In der Türkei dürfen Männer nicht vor Vollendung des 17. Lebenjahres, Frauen nicht vor Vollendung des 15. Lebensjahres heiraten. Mit Zustimmung des Familiengerichts und der Eltern allerding schon früher: nämlich mit 15 (der Junge) und 14 Jahren (das Mädchen). Diese Ehe und deren Vollzug ist dann auch in Deutschland rechtsgültig."

Quelle z.B.:

http://www.pnn.de/archiv/2001/01/22/ak-be-9431.html

Bei dem ganzen Thema sollte man in Erinnerung behalten, daß "Kinderehen" auch in der jüdisch-christlichen Kultur gang und gäbe waren. Nach talmudische Interpretationen der Bibel, bei den Muslimen nach Auslegung des Koran, waren Kinderehen erlaubt. Selbst in der "aufgeklärten" Antike wurden Mädchen im Alter zwischen 12 - 14 verheiratet. Praktisch nach Eintritt der Menstruation, danach galt man als "Frau." Das christlich kanonische Recht, praktisch vom jüdischen übernommen, untersagte die "Kinderehe." Nur ... als Kinder galten die unter 12-jährigen. Aber ab dem 12. Lebensjahr war eine Verehelichung legal. In Europa setzte sich im Spätmittelalter die Kinderehe, insbesondere in den gehobenen besitzenden Schichten, den Patriziern und dem Adel, durch. Die Mädchen waren ziwischen 10 - 14 Jahren.

Die Abschaffung der sog. Kinderehe ist lediglich der Aufklärung und den Demokratien zu verdanken, nicht den Religionen.

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