Beitrag 86 von 95 zum Thema jajajajaja |
Seite erstellt am 25.4.24 um 14:12 Uhr |
Verfasser: Jugendschutzbüro Datum: Montag, den 2. Juli 2001, um 10:24 Uhr Betrifft: Anweisungen und Umsetzung
Du schreibst, Petra:
>>ich gebe eher Jugendlichen die Empfehlung, sich z.B. nicht alleine in Pfadfinderzelten mit ihren "Führern" aufzuhalten oder sich alleine in einem Raum mit ihm zu befinden), wenn ich an den Schutz der eigenen Kinder des kinderschändenden, nicht "kinderliebenden", Bischofs denke. <<
Damit hast du, leider, sehr recht!
Diese VorsichtsmaÃnahme, wohl aufgrund der häufigen Vorkommnisse, empfiehlt den Jugendlichen auch ihre eigene Kirche in ihrem roten Handbuch auf Seite 276:
"Bei der Ãbernachtung in Zelten dürfen Jugendliche nicht im Zelt einer erwachsenen Führungskraft schlafen, auÃer wenn es sich bei dem Erwachsenen um einen Elternteil oder den Vormund handelt."
Es gibt sogar die Vorschrift, dass ein Erwachsener, der sich mit einem Jugendlichen unterhält, dabei IMMER in Sichtweite anderer Erwachsener bleiben muss. Warum wohl?
AuÃerdem behaupten sie, bei Missbrauch sei es die vorrangige Aufgabe der Kirche, den Opfern zu helfen und potentielle Opfer zu schützen. Und er Opfer sexuellen Missbrauchs geworden sei, sei selbst keiner Sünde schuldig:
blaues Handbuch, ab Seite 158
"Misshandlung bzw. Missbrauch und Grausamkeit
Die Kirche vertritt den Standpunkt, dass Misshandlung oder Missbrauch in jedweder Form nicht geduldet werden kann. Wer seinen Ehepartner, seine Kinder, Angehörige oder sonst jemanden misshandelt oder sich den Betroffenen gegenüber grausam verhält, übertritt die Gesetze Gottes und der Menschen. Solche Mitglieder unterliegen der Kirchendisziplin. Sie dürfen keine Berufung in der Kirche erhalten und keinen Tempelschein haben. Selbst wenn gegen jemand, der ein Kind sexuell missbraucht oder körperlich misshandelt hat, kirchliche DisziplinarmaÃnahmen ergriffen worden sind und später der Gemeinschaftsentzug des Betreffenden aufgehoben bzw. er zur Taufe wieder zugelassen worden ist, dürfen die Führer ihn dennoch in keine Position berufen, in der er mit Kindern oder Jugendlichen zu tun hat, auÃer die Erste Präsidentschaft genehmigt die Löschung des entsprechenden Vermerks aus seinem Mitgliedsschein.
Bei Misshandlung und Missbrauch ist es die vorrangige Aufgabe der Kirche, den Opfern zu helfen und potentielle Opfer zu schützen. Die Opfer sexuellen Missbrauchs (auch Vergewaltigung) erleiden oft ein schweres Trauma und haben Schuldgefühle. Wer Opfer des bösen Tuns eines anderen wird, ist selbst keiner Sünde schuldig. Die Führer der Kirche müssen diesen Opfern Mitgefühl und fürsorgliche Zuwendung entgegenbringen und damit die destruktiven Auswirkungen der Misshandlung bzw. des Missbrauchs überwinden helfen.
Pfahlpräsident und Bischof müssen jede nur erdenkliche Anstrengung unternehmen, um diejenigen zu beraten, die in Misshandlung oder Missbrauch verstrickt waren. Es kann sein, dass Mitglieder professionelle Beratung brauchen. Gegebenenfalls sollte sich der Bischof mit LDS Social Services (dem Sozialdienst der Kirche) in Verbindung setzen, um festzustellen, wo eine solche Beratung im Einklang mit den Evangeliumsprinzipien zu finden ist. Ist der Ãbertreter ein Erwachsener, der sich eines sexuellen Ãbergriffs auf ein Kind schuldig gemacht hat, kann dieses Verhalten tief verwurzelt sein und der Umkehr- und Rehabilitationsprozess sehr lange dauern.
In den Vereinigten Staaten und Kanada hat die Kirche ein kostenloses Notruftelefon eingerichtet (+1-801-240-1911), um in Fällen von Misshandlung und Missbrauch den Bischöfen und Pfahlpräsidenten Anleitung zu geben. Wenn einer dieser Führungsbeamten feststellt, dass ein Mitglied der Kirche an körperlicher Misshandlung oder sexuellem Missbrauch beteiligt ist, oder wenn er glaubt, dass jemand solchermaÃen misshandelt wurde bzw. Gefahr läuft, misshandelt zu werden, sollte er diese Notrufnummer anrufen. Er kann dann Fachleute im Sozial- und Rechtsbereich sowie in anderen Bereichen zu Rate ziehen, die ihm Fragen beantworten und nötige Schritte empfehlen können. AuÃerhalb der Vereinigten Staaten und Kanadas sollten Pfahlpräsident und Bischof sich zwecks Weisung bei der Gebietspräsidentschaft melden. Bei Misshandlung bzw. Missbrauch sollte der Bischof auch den Pfahlpräsidenten verständigen.
Wenn vertrauliche Informationen einen Hinweis dafür geben, dass durch das Verhalten eines Mitglieds die einschlägigen Gesetze übertreten wurden, soll der Bischof bzw. Pfahlpräsident dem Mitglied nahelegen, dieses Verhalten den zuständigen Behörden anzuzeigen. Die Führungsbeamten können über das Notruftelefon Informationen zur Anzeigepflicht erhalten. Wenn die Anzeige gesetzlich vorgeschrieben ist, sollte der Führungsbeamte dem Mitglied nahelegen, sich um sachkundigen Rechtsbeistand zu bemühen."
Leider wird in der Realität dann doch vertuscht und verschwiegen, eben um, wie du geschrieben hast, den Täter und seine Familie zu schützen. Am Opferschutz sind sie nicht unbedingt interessiert, sondern bringen die Opfer lieber mit ihren Drohungen zum Schweigen. SchlieÃlich sind sie eine Bedrohung für den heiligen Eindruck, den die Mos so gern hinterlassen wollen.