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Beitrag 7 von 12
zum Thema Der Zehnte
Seite erstellt am 25.4.24 um 3:23 Uhr
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Verfasser: Gunar
Datum: Dienstag, den 12. Juni 2001, um 8:21 Uhr
Betrifft: nicht vergessen

> wenn man den Bruttozehnten gezahlt hat in dem Vorrentnerdasein, als Rentner keinen mehr Zahlen müsste (dürfte)!

Brauchte. Nein! Zumindest soweit sich das Einkommen aus der staatlichen Rente bestreitet. Aber der Faden lässt sich noch viel weiter spinnen. Alles, was von Staatsgeldern bezahlt wird und dann in Anspruch genommen wird, müsste als geldwerter Vorteil gesondert verzehntet werden: Kindergeld, Straßen- und Verkehrsmittelnutzung, Steuerrückzahlungen, Sozialhilfe, Wohngeld, eine Krankenhausrechnung an die Krankenkasse, ja sogar ein polizeilicher Strafzettel, weil ja Kosten dadurch entstanden sind, dass die Polizei für Ordnung und Sicherheit sorgt.

Solange Gott Manna vom Himmel regnen lässt, macht sich die Zehntenregelung sicher einfach, der heutigen komplexen Gesellschaft ist die Regelung nicht mehr gewachsen. Und da bietet sich die Bruttoregelung als das einfachste Lösungsmodell an.

> Bekomme ich mehr Segnungen, wenn ich 20% bezahle ?

Natürlich nicht, denn das Gebot lautet 10%. Aber wie wir festgestellt haben, landet man mit den ganzen Fonds und den zusätzlich notwendigen Aufwendungen ohnehin in diesen Größenordnungen.

> Aber es stimmt wirklich, wenn man im Tempel war, verspricht man, sein ganzes Erbgut der Kirche zu spenden

Was uns aber nicht vergessen lassen sollte, dass Joseph Smith noch das Zehnten vom "Increase", also vom Überschuss, von der Vermehrung des Wohlstandes und damit nach Abzug der zum Lebensunterhalt notwendigen Aufwendungen, lehrte. Alles andere ist eine HLT-mormonische Erfindung, die RLDS zum Beispiel lehrt noch heute Smiths Lehre. Wir sehen, ob 100% oder 10%, brutto oder netto – vom Einkommen – das entspricht nicht der ursprünglichen Lehre. Und so ist es in Deutschland auch mit der Kirchensteuer – sie berechnet sich nach dem Steuerbetrag einer Person, und dieser berücksichtigt ebenfalls Freibeträge. Kein Wunder, dass die HLT auf Kirchensteuer lieber verzichtet.

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