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Seite erstellt am 29.3.24 um 14:11 Uhr
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Verfasser: Gipfelstürmer
Datum: Donnerstag, den 2. April 2009, um 17:28 Uhr
Betrifft: Verwendung des Fastopfers

Hallo abendrot,

eine Gemeindeführung kann über das Fastopfer frei verfügen, so lange es für Bedürftige ausgegeben wird. Hierbei muss es sich nicht einmal um Mitglieder handeln. So habe ich es jedenfalls schon oft erlebt. Wenn die Höhe des Fastopfers, das durch die Spenden der eigenen Gemeinde zusammenkommt, für einen bestimmten Zweck nicht ausreicht, kann man jederzeit um zusätzliche Mittel bitten. Voraussetzung ist jedoch wie gesagt, dass das Geld für Bedürftige ausgegeben wird. Diese Unterstützung kann sogar längerfristig (mehrere Monate) gewährt werden. Die Freiheiten sind hier schon recht groß - aber damit wächst natürlich auch die Verantwortung.

Viele Grüße

Gipfelstürmer

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