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Verfasser: abendrot Datum: Freitag, den 2. Januar 2009, um 16:39 Uhr Betrifft: Staatliche Einmischung
Was das Recht des Staates zum Kindesentzug angeht, das sehe ich auch sehr kritisch. Hier besteht schlieÃlich auch die Gefahr, dass solche Entscheidungen zum Kindesentzug nicht vom Kindeswohl geleitet sind sondern anders (politisch) motiviert.
Ein Staat, der ins Faschistische/Totalitäre abzugleiten droht (wie mittlerweile auch schon ansatzweise der hiesige) würde von solchen Befugnissen schliesslich exzessiv Gebrauch machen, deswegen sollte schon rein vorbeugend der Staat generell möglichst wenig Eingriffsrechte ins Privatleben der Bürger haben und weitgehend nur Hilfestellungen anbieten sollte, auÃer eben wenn die Grundrechte/Menschenrechte des Kindes in Gefahr sind (wie von Dir schon erwähnt).
Davon getrennt zu sehen ist aber doch die Möglichkeit der Adoption von Kindern, die schon "zur Adoption freigegeben" sind (klingt eigentlich komisch) durch Nicht-Heterosexuelle. Hier sollten doch gleiche Rechte und Pflichten für alle Bewerber gelten.
abendrot