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Verfasser: lennard Datum: Montag, den 15. Dezember 2008, um 10:02 Uhr Betrifft: Körperschaft
Wenn es sich um eine Körperschaft des öffentlichen Rechts (Kirchenrecht) handelt, dann kann man bei der zuständigen Stelle auch beantragen, dass sämtliche personenbezogenen Daten zu löschen sind, die mit der Mitgliedschaft verbunden sind. Das interne Kirchenrecht wird überlagert vom öffentlichen Recht, da es sich um eine AuÃenrechtsangelegenheit handelt (Datenschutz, allgemeines Persönlichkeitsrecht in Ausprägung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung) und nicht um eine kircheninterne Angelegenheit, wo uU das jeweilige Kirchenrecht zu Anwendung kommen kann.
Im Ãbrigen wäre die Feststellungsklage (besser Leistungsklage auf Löschung der Daten) vor dem VG zu erheben, wenn man im Bundesland Berlin oder Hessen Mitglied der Kirche geworden ist.
Ansonsten kann man vor dem Amtsgericht die Löschung der Daten geltend machen. Das wäre dann eine vereinsrechtliche Streitigkeit.