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Beitrag 12 von 26 Beiträgen.
Seite erstellt am 18.4.24 um 20:40 Uhr
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der Beitrag:
Verfasser: ThePassenger
Datum: Samstag, den 13. Dezember 2008, um 18:30 Uhr
Betrifft: Das ist wohl wahr, aber ...

es geht ja einigen konkret darum, auch einen formellen Schlußstrich zu ziehen, und deshalb mein Hinweis auf die Rechtsverbindlichkeit einer einseitigen, empfangsbedürftigen Willenserklärung. Damit ist, zuvilrechtlich, ein Endpunkt gesetzt.

Natürlich, wenn man dann noch fordert, daß dies bestätigt werden soll (seitens der HLT-Kirche), muß man wissen, daß man so etwas bestenfalls aus Kulanz erhalten könnte oder anderenfalls einklagen müßte.

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