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Seite erstellt am 18.4.24 um 20:40 Uhr |
Verfasser: ThePassenger Datum: Samstag, den 13. Dezember 2008, um 18:30 Uhr Betrifft: Das ist wohl wahr, aber ...
es geht ja einigen konkret darum, auch einen formellen SchluÃstrich zu ziehen, und deshalb mein Hinweis auf die Rechtsverbindlichkeit einer einseitigen, empfangsbedürftigen Willenserklärung. Damit ist, zuvilrechtlich, ein Endpunkt gesetzt.
Natürlich, wenn man dann noch fordert, daà dies bestätigt werden soll (seitens der HLT-Kirche), muà man wissen, daà man so etwas bestenfalls aus Kulanz erhalten könnte oder anderenfalls einklagen müÃte.