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Seite erstellt am 19.4.24 um 13:44 Uhr
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Verfasser: ThePassenger
Datum: Samstag, den 13. Dezember 2008, um 18:00 Uhr
Betrifft: Willenserklärung zum Kirchenaustritt

Formal  genügt die Abgabe und die Zustellung der Willenserklärung zum Kirchenaustritt bei der HLT-Kirche. Um eine empfangsbedürftige Willenserklärung, bei der es sich hier handelt, wirksam werden zu lassen, genügt der Zustellungsweg (Nachweis der Zustellung). Also, der Empfänger bzw. dessen Bevollmächtigter muß von der Willenserklärung Kenntnis genommen haben bzw. die Zustellung der Willenserklärung muß rechtsverbindlich erfolgt sein.

Einer  Bestätigung dieser Willenserklärung bedarf es nicht, da es sich um eine einseitige Willenserklärung handelt, deren Rechtswirksamkeit nicht davon abhängt, ob der Empfänger damit einverstanden ist oder nicht.

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