Beitrag 9 von 26 Beiträgen. |
Seite erstellt am 19.4.24 um 13:44 Uhr |
Verfasser: ThePassenger Datum: Samstag, den 13. Dezember 2008, um 18:00 Uhr Betrifft: Willenserklärung zum Kirchenaustritt
Formal genügt die Abgabe und die Zustellung der Willenserklärung zum Kirchenaustritt bei der HLT-Kirche. Um eine empfangsbedürftige Willenserklärung, bei der es sich hier handelt, wirksam werden zu lassen, genügt der Zustellungsweg (Nachweis der Zustellung). Also, der Empfänger bzw. dessen Bevollmächtigter muà von der Willenserklärung Kenntnis genommen haben bzw. die Zustellung der Willenserklärung muà rechtsverbindlich erfolgt sein.
Einer Bestätigung dieser Willenserklärung bedarf es nicht, da es sich um eine einseitige Willenserklärung handelt, deren Rechtswirksamkeit nicht davon abhängt, ob der Empfänger damit einverstanden ist oder nicht.