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Seite erstellt am 20.4.24 um 9:25 Uhr |
Verfasser: Desi 1 Datum: Dienstag, den 22. Juli 2008, um 17:15 Uhr Betrifft: olala
Das geht so oder so nicht, denn die Polizei ist LÃNDER sache und somit hätte er in Berlin nicht mehr Rechte als Hinz und Kunz. Das hat nix mit dem Beamtenspruch zu tun, ist halt einfach so. Wenn die z.B nach Hamburg fahren müssen, müssen sie auch die Kollegen vor Ort hinzu ziehen und dürfen nichts selbst unternehmen.
Beschlagnahmen darf er alleine sowieso nichts, nicht umsonst müssen Polizisten zu zweit sein. Und eine Akte, fällt nicht unter die gefährlichen Dinge die man so einfach beschlagnahmen kann. Dafür braucht es dann nämlich einen Durchsuchungsbefehl vom Staatsanwalt usw. So einfach ist das in Deutschland nicht und zum Teil muà ich da sagen, Gott sei Dank. Sonst wären wir ganz schnell beim totalen Ãberwachungsstaat ala DDR.
Gefahr im Verzug geht für die Mo´s von Sappho aus, da sie in der Gemeinde für Unruhe sorgt und eventuell Schäden anrichten kann (also Mitglieder abwerben, Revolte anzetteln ect.) aber selbst das müssen sie erstmal nachweisen, ist aber mit Sicherheit möglich.
Fakt ist, sie haben Hausrecht und davon machen sie Gebrauch, das ist völlig legal. Ich mache davon auch Gebrauch wenn ich keine Missionare ins Haus lasse.
Sollten die Mo´s allerdings mit der Akte hausieren gehen und Sappho nachweislich damit Schaden, ausserhalb der Kirche, dann kann man sie packen.