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Beitrag 2 von 19 Beiträgen.
Seite erstellt am 19.4.24 um 1:36 Uhr
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der Beitrag:
Verfasser: Gunar
Datum: Sonntag, den 20. Juli 2008, um 14:33 Uhr
Betrifft: Hausverbote

können für ihre Gültigkeit seit einiger Zeit nur noch schriftlich ausgesprochen werden. Ich meine mich zu erinnern, dass ein solches innerhalb eines Monat nach einem mündlichen Hausverbot formuliert werden muss. Wenn dir nichts derartiges zugegangen ist, dann hast du auch kein Hausverbot. Du könntest die Teilnahme also mit Hilfe der Polizei erzwingen.

Eine Akte klingt irgendwie nach Geheimdienst und private Geheimdienstaktivitäten sind in Deutschland verboten.

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