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Seite erstellt am 28.3.24 um 22:19 Uhr |
Verfasser: Gunar Datum: Mittwoch, den 18. Juni 2008, um 21:37 Uhr Betrifft: Eher doch im Regelfall
Warum sollte denn der Austritt über das Amtsgericht nur im Notfall möglich sein? Wenn man schon in einem Bundesland lebt, das einer Sekte Körperschaftsstatus verleiht, ohne die Einhaltung der damit verbundenen Pflichten hinreichend zu kontrollieren, so sollte man doch wenigstens diesen einen einzigen daraus entstehenden Vorteil ausnutzen. Jedes hessische Amtsgericht sollte ein Büro für Kirchenein- und -austritte unterhalten. Da geht man hin und erledigt den Papierkram und gut.
Andererseits muss einem dieser Aufwand überhaupt wert sein. Dass sich die HLT bei der Mitgliederstatistik in die Tasche lügt ist doch hinreichend bekannt und wird sich durch einen staatlich bewerkstelligten Austritt auch gewiss nicht beeinflussen lassen. Wenn die ihre Bücher nicht auf aktuellem Stand halten und ihre Statistik schönen ... sollen sie doch, was kann es dich jucken? Abgeschlossen mit der HLT hat man dann wirklich, wenn einem das völlig egal ist.