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der Beitrag:
Verfasser: Desi  1
Datum: Montag, den 7. April 2008, um 7:47 Uhr
Betrifft: In deiner Theorie

gibt es nur ein Problem ...

Bei den Juden war und ist eine Verlobung so gut wie eine Eheschließung.

Ausserdem ist ein Wiederspruch in dem was du sagst.

Also Josef war mit Maria verlobt - das war und ist im jüdischen Recht einer Eheschließung gleichzusetzen - die Verlobungszeit bei den Juden diente und dient dazu sich ein gemeinsames Heim einzurichten und dauert nicht länger als ein Jahr ... sagte mir zumindest der Rabbi unserer Synagoge und der sollte es wissen.

Also wenn er mit ihr verlobt war konnte es ja keine Heiratsurkunde geben ... eigentlich logisch ..

Wenn sie schwanger war, dann hätte er sie ja nur heiraten müssen und die Sache wäre gegessen gewesen. Aber unser Rabbi sagte mir auch, man hat Frauen die vor der Ehe schwanger waren nicht gesteinigt. Weder die Römer noch die Juden. Lies die Bibel und du wirst sehr viele uneheliche Kinder darin finden ... komisch nach deiner Aussage müßten die ja alle von gesteinigten Müttern geboren worden sein.

Also nochmal kurz zusammen gefasst

wer verlobt ist kann sich nicht scheiden lassen ....

Wie hätte er ihr also die Scheidungspapiere übergeben sollen wenn sie doch gar nicht verheiratet waren ?

Auch die damaligen Juden kannten schon eine Auflösung der Verlobung, aber das war und ist fast schlimmer als eine Scheidung.

Blöd auch das eine Scheidung nach jüdischem Recht noch wesentlich komplizierter ist als eine Eheschließung denn dazu braucht es - ich zitiere:

Die Prozedur ist allerdings kompliziert. Es ist ein Rabbinatskollegium notwendig und ein Minjan (zehn Männer), und der Ehemann muß der Frau einen Scheidebrief (Get) ausstellen lassen. Um zu verhindern, daß ein Mann sich unüberlegt aus einer Laune heraus scheiden läßt, muß eine Reihe von Vorschriften minutiös befolgt werden: Es darf kein fertiges Formular benutzt werden, sondern der Get muß bei der Verhandlung speziell geschrieben werden. Das Papier oder Pergament, die Tinte und die Schreibfeder müssen Eigentum des Mannes sein. Das Dokument muß in hebräischer Quadratschrift geschrieben sein, die Buchstaben dürfen nicht miteinander verbunden werden, es darf nicht radiert werden, das ganze Stück muß genau 12 Zeilen umfassen, und als dreizehnte, die zweigeteilt ist, erscheinen die Namen der Zeugen.

Quelle: http://www.zentralratdjuden.de/de/topic/209.html

Unser Rabbi sagte mir dieses Scheidungsrecht gab es auch schon vor 2000 Jahren, da hat sich nur unwesentlich was geändert ......

Man sollte sich vielleicht doch mal informieren und zwar bei Leuten die Ahnung vom Rechtssystem von vor 2000 Jahren haben ......

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