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Seite erstellt am 28.3.24 um 23:20 Uhr |
Verfasser: Sappho Datum: Dienstag, den 26. Februar 2008, um 9:57 Uhr Betrifft: Hartz IV und der Zehnte
Leider irrst du dich, Supernova! Denn mit der Zusammenlegung von Arbeitslosengeld 2 (von dem Zehnter bezahlt werden musste), und der Sozialhilfe (kein Zehnter), entfällt diese Sozialklausel. Anders ausgedrückt, jemand darf 10% von 345 Euro plus Miete zahlen, wenn er in den Tempel , oder kirchliche Ãmter in der unteren Charge haben will.
Was da wohl die "Segnungen" des Zehnten sin? Vielleicht der Hungertod?