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Seite erstellt am 28.3.24 um 23:57 Uhr |
Verfasser: Sappho Datum: Mittwoch, den 2. Januar 2008, um 16:29 Uhr Betrifft: Das deutsche Grundgesetz und Mormonen
Aufgrund dessen, dass die LDS eine K.d.ö.R. ist, hat sie mehr Möglichkeiten als etwa ein "normaler" Arbeitgeber. Eigenes Siegelrecht und eigenes Beamtenrecht sind nur zwei der Dinge, weswegen Arbeitnehmer gegen die Kirche in arbeitsrechtlichen Fragen meist unterliegen. Und auch sonst!
Hat bei einer Kirchengerichtsverhandlung der "Angeklagte" eine Rechtsbeistand, jemand, der/die für ihn/sie spricht? Haben Mitglieder irgendwelche Rechte?
Das Grundgesetz gilt nicht für die eigenen Mitglieder, wohl aber für die LDS (Hausrecht)!
Ich wünschte, es wäre anders!