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zum Thema Wer will schon Hausmeister in einem HLT-Tempel sein?
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der Beitrag:
Verfasser: Gunar
Datum: Dienstag, den 8. Mai 2001, um 8:02 Uhr
Betrifft: Wer will schon Hausmeister in einem HLT-Tempel sein?

Frankfurter Rundschau
08.05.2001

Landesarbeitsgericht

Dem "Tempelunwürdigen" wurde zu Recht gekündigt

Die fristlose Kündigung eines "tempelunwürdig" gewordenen Hausmeisters der "Mormonen"-Kirche ist rechtlich nicht zu beanstanden. Das hat das hessische Landesarbeitsgericht in einem am Montag bekannt gewordenen Grundsatzurteil entschieden. Die Richter wiesen damit in zweiter Instanz die Klage des Hausmeisters zurück, ließen jedoch die Revision zum Bundesarbeitsgericht in Erfurt zu.

Nach der handgreiflichen Auseinandersetzung mit seiner Ehefrau wurde dem Hausmeister von dem zuständigen Bischof der Tempelschein entzogen. Denn eine Misshandlung gilt als schweres Vergehen. Damit hatte der Mann keinen Zutritt mehr zu seinem Arbeitsplatz. Die Kirche verwies auf eine Bestimmung im Arbeitsvertrag, wonach bei einem Entzug des Tempelscheines außerordentlich gekündigt werden dürfe.

Der klagende Arbeitnehmer vertrat die Auffassung, dass ihm der Tempelschein zu Unrecht entzogen worden sei und wandte sich gegen die Kündigung. Die Richter wiesen im Urteil jedoch auf das im Grundgesetz gewährte Selbstbestimmungsrecht der Kirchen hin. Vor diesem Hintergrund könne ein ordentliches Gericht nicht die "Schwere und Tragweite eines Loyalitätsverstoßes" kirchlicher Mitarbeiter überprüfen. Mit dem Entzug des Tempelscheines und dem damit verbundenen Hausverbot am Arbeitsplatz hätten die formalen Voraussetzungen für eine sofortige Auflösung des Arbeitsverhältnisses vorgelegen. Hinweise auf eine willkürliche Behandlung des Arbeitnehmers oder einen Verstoß gegen die guten Sitten seien nicht erkennbar, so die Richter.

http://www.fr-aktuell.de/fr/181/t181024.htm

Nun ja, wer einen Job im Tempel annimmt, sollte ein 120%iger sein oder lieber keine Tempelscheinklausel unterschreiben.

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