Das Exmo-Diskussionsforum

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der Beitrag:
Verfasser: supernova
Datum: Montag, den 3. Dezember 2007, um 18:19 Uhr
Betrifft: zu Infolink

Also ich habe dem Vorstand da mitlerweile auch beweise vorliegen das es so ist folgendes geschrieben, da manche im IL forum behaupten das es net so ist, zb ist auch der SW ausgetreten da er PNs seiner Exfreundin mitlies usw
auch dieser kommentar zb wird wiederlegt dadurch:
das PMs regelmäßig gelesen werden, wird uns immer wieder unterstellt. Und das es strafbar sein sollte, wäre mir neu. Siehe dazu aber bitte Private Mitteilungen

Also ich bekamm infos das auch meine PNs gelesen wurden
es ist beim Anwalt zur PRÃœFUNG
aber hier mail an den IL Vorstand:
Also ich habe erfahren das auch meine pns gelesen wurde und bekam unterlagen, das es hier gang und gebe ist. ich habe den fall dem anwalt meiner frau zur prüfung gegegebn.
ich erwarte eine aufhebung meiner sperre
eine unterlassungserklärung das es nicht mehr passiert
eine neubenneung von den moderatoren.
normalerweise lt aussage vom anwalt müsste der vorstand komplett zurücktreten und eine selbstanzeige  machen. das müssten auch alle moderatoren machen.
ich setze euch eine frist bis zum 8.12.2007 das du dich bei mir meldest.
mfg brajkovic zvonimir

aber lese mal das hier:
Guten Tag!

Zitat:
Darf ein Forenadmin die privaten Nachrichten der User lesen, indem er sich einen Dump der Datenbank zieht? 
Generell zur Admin-Erlaubnis, Dateien auf einem Server zu durchsuchen, vgl. unsere Diskussion hier.

Konkret zur Frage:

Relevant sind:

[1] Ausspähen von Daten: § 202a StGB und Verletzung des Post- oder Fernmeldegeheimnisses: § 206 StGB

Problem: Tatbestandsmerkmal "unbefugt", vgl. dazu den schon erwähnten Beschluss des OLG Karlsruhe (Beschl. v. 10.01.2005 - Az.: 1 Ws 152/04)

[2] Verletzung des Briefgeheimnisses: § 202 StGB

Problem: Die Norm verweist nicht auf § 11 Abs.3 StGB, der Schriftstücke und Daten gleichstellt. Eine Verletzung des Briefgeheimnisses wird man daher eher ablehnen müssen.

[3] Mal abgesehen von der unter [1], [2] erwähnten strafrechtlichen Dimension, ist das

- zivilrechtliche eine klare Nebenverpflichtverletzung
- arbeitsrechtlich eine klare Vertragsverletzung (-> Abmahnung, Kündigung)
- Verletzung des Datenschutzes

Alles Gute

Dr. Martin Bahr

ah ja @ Fritz melde dich doch bei mir. sperre ist aufgehoben

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