Letzter Beitrag von 38 Beiträgen. |
Seite erstellt am 25.4.24 um 11:07 Uhr |
Verfasser: Xenon Datum: Montag, den 23. April 2007, um 11:23 Uhr Betrifft: Vereinsrecht fuer alle!
> Die ZJ sollen keine Sekte sein können, da sie vom Staat anerkannt wurden. Wie können dann andere vom Staat anerkannte Gemeinschaften als Sekte gelten?
Anerkennungen wuerden sich eruebrigen, wenn es in einem modernen Staat ueberhaupt keine oeffentliche Religion mehr gibt, und solche Freizeitbeschaeftigungen dem privaten Vereinsrecht unterstellt wuerde. Alles andere ist Schnee von vorgestern!
Gruss
der XENON