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Seite erstellt am 18.4.24 um 19:33 Uhr |
Verfasser: Xenon Datum: Montag, den 23. April 2007, um 11:16 Uhr Betrifft: Staat, religionsneutral und Sekten-Fürze!
> Soziale Ausgrenzung besteht zum Beispiel, wenn Kinder nicht an einer Weihnachtsfeier in der Schule teilnehmen dürfen.
> Kinder nicht am normalen Religionsunterricht teilnehmen können, ja nicht einmal im selben Raum ihre Hausaufgaben machen oder sich anders beschäftigen dürfen.
> Menschen nicht an den Festen der Landestradition teilnehmen können, wie zum Beispiel am Neujahrsfest, der Tagundnachtgleiche, traditionellen StraÃenfesten, etc.Waere der Staat und somit die Staatsschulen religionsneutral, muesste der Staat solche "Sekten-Fuerze", - pardon aber anders kann man das einfach nicht bezeichnen! -, ueberhaupt nicht beruecksichtigen und die ZJ-Sekten-Kinder waeren nicht ausgegrenzt, weil sie mit den andern Kindern alles mitmachen koennen und auch muessen.
Ein solcher "Kraftakt" von Seiten des Staates ist berechtigt, denn die oeffentliche Schule ist kein moralischer Wildwuchs, sie muessen sich an Gesetze und Verfassung halten.
Gruss
der XENON