Beitrag 35 von 196 Beiträgen. |
Seite erstellt am 18.4.24 um 18:43 Uhr |
Verfasser: Becky Datum: Dienstag, den 27. März 2007, um 19:40 Uhr Betrifft: Blut und vorsätzlicher Mord
> Wo bleibt Gewissensfreiheit, geschweige denn demokratisches Denken? Wenn das so weit kommt, leben wir nicht mehr in einem freien Land. Wozu mich mit Blut retten, und das auf alle Fälle?
Wie, ob und in welchem Ausmaà du lebenserhaltende MaÃnahmen bekommen möchtest ist ganz alleine deine Entscheidung. Du bist alt genug, das zu entscheiden.
Anders verhält es sich m. E. bei Minderjährigen: Bei einem Kind von unter 14 Jahren (Religionsmündigkeit in Deutschland) ist die elterliche Verweigerung einer lebensrettenden Bluttransfusion in meinen Augen vorsätzlicher Mord und sollte entsprechend bestraft werden. Vorsätzlicher Mord deshalb, weil ich die Höherstellung irgendwelchen uralten Geschreibsels gegenüber dem kindlichen Leben für einen besonders niedrigen Beweggrund halte.
Ebenso ist die Verweigerung von Bluttransfusionen bei gröÃeren Eingriffen bei Krankheiten oder Unfällen bei Kindern schwere Körperverletzung.
Zum Glück gibt es doch Ãrzte und Gerichte, die sich gegen derart schwachsinnige Eltern durchsetzen und ihnen das Sorgerecht entziehen.