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Seite erstellt am 19.4.24 um 0:34 Uhr
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der Beitrag:
Verfasser: Xenon
Datum: Dienstag, den 27. März 2007, um 15:30 Uhr
Betrifft: Verfassungssache!

In der Verfassung muesste stehen, dass jeder Mensch das Recht auf unbehinderte medizinische Versorgung hat.

Dies muss man so formulieren, dass es einfach nicht moeglich ist, dass von irgend jemandem oder irgend einem Hobby-Verein (Religion ist reine private Freizeitbeschaeftigung!), so etwas wie Bluttransfussion verhindert werden kann. Es geht hier nicht um irgend eine Freiheit, sondern um fundamentales Menschenrecht, das Teil einer Landesverfassung sein sollte.

Gruss
der XENON:-):-):-)

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