Beitrag 11 von 13 zum Thema Körperschaften des öffentliches Rechtes |
Seite erstellt am 11.12.23 um 15:56 Uhr |
Verfasser: Ulli Datum: Montag, den 16. Oktober 2000, um 15:59 Uhr Betrifft: Organisationsstruktur
Die Kirche wird sicher als Körperschaft unter ihrem Namen also als Kirche Jesus Christus der Heiligen der letzten Tage auftreten.
Es gibt keine Vorschriften darüber wie eine Körperschaft heiÃen muÃ. (zumindestens habe ich nichts darüber gefunden)
Die Ãnderung ist nur wie sie vom Staat behandelt wird. Und das es leichter wird auszutreten. Ausserdem darf sie dann auf den Briefkopf unter dem Namen "Körperschaft des öffentlichen Rechts" schreiben. Die Pfahlzugehörigkeit hat nichts damit zu tun, da wie wir ja wissen, die Pfähle nicht kongruent mit den Bundesländern sind.
Wenn du noch mehr wissen willst, schreib mir deine Fragen und ich werde sie an kompetenter Stelle anbringen. ( Unsere AWL - Lehrerin ist Rechtsanwältin und immer bereit solche Fragen zu beantworten:-))