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Beitrag 38 von 53 Beiträgen.
Seite erstellt am 25.4.24 um 8:03 Uhr
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Verfasser: Angel
Datum: Dienstag, den 13. Februar 2007, um 21:56 Uhr
Betrifft: Sozialhilfe

ich habe eine freundin und sie erhielt damals Sozialhilfe und zahlte davon ihren Zehnten. Als sie den TS haben wollte und das Gespräch mit ihrem Zweigpräsidenten führte, meinte er, dass sie von der Sozialhilfe nicht den Zehnten hätte bezahlen dürfen und sie müsse ehrlich sein, sonst könne sie nicht den TS bekommen und in den Tempel gehen. Also verlangte er von ihr, dass sie zum Sozialamt ginge um es dort zu melden. Sie tat es und als dankeschön durfte sie das Geld, was sie an Zehnten gezahlt hatte an das Sozialamt wieder zurück zahlen mit der Begründung, dass der Gesetzgeber es verbietet die Sozialhilfe zweckzuentfremden (Spenden etc). Das Geld ist nur für die eigenen Bedürfnisse zu verwenden. In einem anderen Fall wurde einer Schwester sogar die Sozialhilfe gekürzt nach dem sie angezeigt wurde (v. Nachbarn) und auch sie musste den eingezahlten Zehnten an die Behörde (Sozialamt) zurückzahlen. Und das zum Thema Zehnter und Taschengeld. Übrigens, meine Freundin erhielt von ihrem Zweigpräsident keine finanzielle Unterstützung.

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