Beitrag 7 von 23 Beiträgen. |
Seite erstellt am 19.4.24 um 18:53 Uhr |
Verfasser: Martin007 Datum: Montag, den 12. Februar 2007, um 9:05 Uhr Betrifft: unsicher
>Aber nichts und niemand hat das Recht, unschuldige Zivilisten, insbesondere Kinder, auf diese Art und Weise abzuschlachten.
Da bin ich mir nicht sicher. Sogar das Grundgesetz gebietet den Bürgerkrieg, falls eine auch demokartisch legetimierte Mehrheit des Volkes die freiheitlich demokratische Grundordnung auÃer Kraft zu setzen sucht. Artikel 19 des GG - der zu den nicht verhandelbaren Grundrechten gehört.
Also, falls die Schariah oder ähnliches hier eingeführt werden soll, dann stellt sich für jeden die Gretchenfrage: Handtuch (= Turban) oder Bettlaken (= Burkha) über den Kopf oder ab in den Untergrund.
Wenns dann in den Untergrund geht, dann stellt sich nur noch die Frage, ob man Terror via el Kaida oder RAF macht. Wie gesagt - das ist dann vom Grundgesetz gedeckt.
Denn: Jeder nicht verhandelbare Grundsatz ist Zündstoff für einen Krieg.Wie der Fall Waldheim in Ãstereich zeigte: Es ist leichter den Bürgerkrieg auszurufen, als den Präsidenten loszuwerden.