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Seite erstellt am 23.4.24 um 18:32 Uhr
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Verfasser: Martin007
Datum: Montag, den 12. Februar 2007, um 8:30 Uhr
Betrifft: Kommt drauf an, ...

.. wie der Chefkoch drauf ist.
>wie sieht es denn aus, wenn die siegelung auch aufgehoben wird... kann/darf die frau dann erneut die tempelehe ein gehen...

Die Tempelehe aufheben ist ein verwaltungstechnischer Akt, den ausschließlich nur der amtierend Präsident durchführen darf, weder seine Ratgeber noch irgendwelche Apostel - auch nicht vertretungsweise. Bei meinem Bruder im Pfahl Frankfurt war mal einer aus dem Kreis der Zuarbeiter, der die Annullierungsanträge vorbearbeitet. Der meinte, daß Hinkley zum damaligen Zeitpunkt etwa fünf Jahre im Rückstand war.
Um mit Asterix zu sprechen: "Es ist ein Akt verwaltungstechnischer Natur." bei dem der jeweils zuständige Bischof des Mannes und der Frau und der Bischof des neuen Lebenspartners mitzureden haben und dann noch die Pfahlpräsidenten - wie gesagt: "Ein Akt verwaltungstechnischer Natur" (Eine nachträgliche Baugenehmigung für ein illegal errichtetes Gartenhaus zu bekommen, hört sich einfacher an!)
Kommt aber auch auf den Grund der Annullierung an. Ich denke, ohne Kinder und bei Ehebruch gehts schnell. Wenn Kinder dabei sind und sich ein Partner gegen die Anullierung wehrt, dann stehen die Chancen schlecht.
Annullierung der Tempelehe bedeutet, daß die Frau wieder frei ist, erneut im Tempel zu heiraten - allerding mit der Maßgabe an den neuen Mann, alle bis dato von seiner Holden schon geborenen Kinder in alle Ewigkeit mitzubekommen.
Für den Mann bedeutet die Annullierung nämlich Verzicht auf seine Kinder, d. h. er hat sie in der Ewigkeit zur Adoption freigegeben.

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