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der Beitrag:
Verfasser: Xenon
Datum: Freitag, den 5. Januar 2007, um 19:28 Uhr
Betrifft: Uebersetzungsfehler...

> (Sollte ich etwas falsch haben, bitte korrigieren!)

Folgendes:

> sondern diese Verordnungen werden nach dem Verständnis der Kirche für die Verstorbenen nur bereit gestellt, für den Fall, dass sie im Jenseits, das "Evangelium" annehmen.

Aehm, da hat’s einen Uebersetzungsfehler. Ich korrigiere:
sondern diese Verordnungen werden nach dem Verständnis der Kirche für die Verstorbenen nur bereit gestellt, für den Fall, dass sie im Jenseits auf den HLT-Evangeliumsschwindel reinfallen.

Soso, jetzt ist wieder alles in’s rechte Licht geruckt.:-D

Gruss
der XENON:-):-):-)

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