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Verfasser: Nyu
Datum: Montag, den 11. September 2006, um 14:31 Uhr
Betrifft: "Anti-Diskriminierungsgesetz"

bzw. Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz:
Lennard, weisst Du, inwieweit sich das neue Gesetz auf die Kirche auswirken wird?
Es dürfte ja unbestritten sein, dass die HLT Kirche als Arbeitgeber ein
Problem mit Gleichbehandlung im Falle der Religion, Geschlecht und sexueller Orientierung hat.
Ich meine aber, dass Kirchen aus naheliegenden Gründen in bestimmtem Umfang von diesem Gesetz ausgenommen sein dürften; sprich, die Kirche hätte auch nach der veränderten Gesetzlage eventuell ein Recht auf die Nicht-Gleichbehandlung von Bewerbern und Mitarbeitern.

Wir werden z.B. in unserer Personalabteilung in Zukunft keinerlei Absagegründe mehr nennen, sondern Bewerber lediglich über die Absage informieren, diese eben aber nicht mehr begründen, da fast jeglicher Absagegrund auf das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz umgedeutet werden kann.
Ich frage mich, wie die Kirche in Deutschland wohl damit umgehen wird, wenn z.B. mal wieder jemand nicht eingestellt oder befördert wird, weil "sie" kein Mann ist usw.

danke für die Info.

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