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Verfasser: Martin007
Datum: Dienstag, den 29. November 2005, um 13:29 Uhr
Betrifft: Der TES als Arbeitserlaubnis

Da der TES ein sichtbares Zeichen der Würdigkeit , d. h. das Zustimmens und des Befolgens der Kirchenregeln, ist, ist er für den Arbeitsplatz verbindlich.

Bei allen Stellenausschreibungen der Kirche steht drin, daß ein gültiger TES Einstellungvoraussetzung ist und verbindlich zur Arbeit gehört.

>Werden solche Loyalitätspflichten in einem Arbeitsvertrag festgelegt, nimmt der kirchliche Arbeitgeber nicht nur die allgemeine Vertragsfreiheit für sich in Anspruch; er macht zugleich von seinem verfassungsmäßigen Selbstbestimmungsrecht Gebrauch.

Dieser Satz läßt sich voll auf den TES übertragen, da er sichtbares Zeichen der Kirchenloyalität ist.

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