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Verfasser: lennard Datum: Dienstag, den 4. Oktober 2005, um 22:55 Uhr Betrifft: Natürlich
>Haben denn die Verstorbenen im Voraus, also vor ihrer Taufe gebilligt, daà ihre Daten erfaÃt und jahrhundertelang gespeichert werden?
Ja. Durch die kirchlichen Hochzeiten haben sie konkludent eingewilligt, dass Daten über sie in die Kirchenbücher aufgenommen worden sind. Für die minderjährigen Kinder bei der Taufe, haben die Eltern die erforderliche Einwilligung im Namen der Kinder gegeben.
>Aber hat man deshalb das Recht, mir meine Roots vorzuenthalten?
Warum Dir? Du bist doch zur Einsicht berechtigt, als Nachkomme. Nur solltest du wissen, dass du nicht befugt bist, die Daten gegen den Willen der Verstorbenen an Dritte weiterzugeben.