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Verfasser: lennard Datum: Samstag, den 3. September 2005, um 22:03 Uhr Betrifft: Gegenseitigkeit
Es geht doch dabei lediglich um das Einhalten von gegenseitigen Versprechen. Der Mann der keinen Unterhalt zahlt bricht sein Versprechen und ihm muss dementsprechend der Umgang mit dem Kind auch verweigert werden. Andererseits muss sich aber auch eine Frau an das halten was versprochen oder festgesetzt wurde. Zahlt der Mann seine Verpflichtungen gegenüber dem Kind, so besteht absolut kein Anlass das eingeräumte Umgangsrecht zu boykottieren. Fall es doch als Druckmittel miÃbraucht wird, um Machtpositionen zu demonstrieren, kann doch ein solches asoziales Verhalten einfach nicht mehr toleriert werden, auch wenn sich die Frau noch so im Recht fühlen mag.