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Beitrag 4 von 11 Beiträgen.
Seite erstellt am 25.4.24 um 13:32 Uhr
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Verfasser: lennard
Datum: Samstag, den 3. September 2005, um 18:37 Uhr
Betrifft: Da ist schon was dran

Komischer Weise scheint es dennoch eine Tendenz zu geben, dass nicht wenige Frauen, die das alleinige Sorgerecht haben,  dem Vater sein Umgangsrecht verweigern, obwohl er korrekt den Unterhalt zahlt.  Ich persönlich kenne allein 5 Fälle in denen Väter sehr kostenintensive Klagen führen müssten um ihr Umgangsrecht auch tatsächlich und nicht nur in der Theorie zu bekommen. Dieser Trend ist wirklich erkennbar und es muss diesen Praktiken ganz klar ein Riegel vorgeschoben werden. Wer zahlt, dem darf der Umgang mit seinem Kind nicht verweigert werden, und diejenigen die eine Verweigerung zu verantworten haben, sollte zukünftig auch härter sanktioniert werden. Z.B Aberkennung des Sorgerrechts etc.

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