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Seite erstellt am 20.4.24 um 10:29 Uhr |
Verfasser: ibwd Datum: Mittwoch, den 10. August 2005, um 12:03 Uhr Betrifft: Hast Du eigentlich eine Lizenz für Internet-Rechtsberatung?
>Also, wie wir ja bereits festgestellt haben sind HLT-Führer, wenn sie nicht mindestens 40 Stunden pro Woche der Seelsorge nachgehen keine hauptamtlichen Geistlichen. Da du noch dazu in Bayern wohnst, wo die HLT keinen Körperschaftsstatus besitzt, sind HLT- Führer aus Bayern sowieso keine Geistlichen i.S.d. Gesetzes.
>Aber das ist ja auch in deinem Fall gar nicht notwendig, dass es sich bei dem Mormonenbischof um einen Geistlichen handelt. Du hast ja mit dem Bischof Stillschweigen vereinbart. Auf zivilrechtlicher Ebene gilt der Grundsatz pacta sunt servanda. Wenn nun eine Partei gegen das vereinbarte Stillschweigen (faktischer Vertrag) verstöÃt und dadurch der anderen Partei ein Schaden ensteht, muss die schuldige Partei natürlich den Schaden ersetzen. Dieser kann aufgrund vertraglicher oder gar deliktischer Ansprüche (vorsätzliche sittenwidrige Schädigung) geltend gemacht werden.
>Der Anspruchsteller trägt dabei natürlich die Beweislast. Er muss also nachweisen können, dass zunächst Stillschweigen vereinbart wurde und das ihm auch ein adäquater Schaden entstanden ist.