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Verfasser: Desi Datum: Mittwoch, den 10. August 2005, um 11:53 Uhr Betrifft: Das eine
schlieÃt doch das andere nicht aus !
Der Geistliche soll ja auch nicht herumrennen wie ein Waschweib und alle herum erzählen. Das hatte ich doch gesagt - es muà selbstverständlich sein, das man sich daran hält, daà was einem im Vertrauen erzählt wird, nicht weiter zu erzählen.
Aber es kann nicht sein, das Verbrechen gedeckt werden.
ABER:
Muà es für alles und jeden Schweigepflicht geben ?
Muà ich jeden Dreck gesetzlich regeln?
Du kannst es nicht verhindern, das jemand die Schweigepflicht nicht ernst nimmt und der Nachweis darüber ob er oder sie es nun war der/die geplaudert hat oder ob es aus einer ganz anderen Ecke kommt, ist in den allermeisten Fällen sowieso nicht zu führen.
Beispiel:
Der HR + der ehem. Bischof in Rosenheim hatten ein Treffen im Gemeindehaus. Streng geheim, der Raum wurde von innen verschlossen. Die ganze Sache hatte nur zwei klitzekleine Haken. Die Herren hatten das Fester offen, so das jeder draussen zuhören konnte ohne gesehen zu werden - und die Akkustik im Gemeindehaus ist sehr gut, ich stand am Flur und habe jedes Wort des "geheimen" Gesprächs mitbekommen. Ich kann dir heute noch genau sagen worum es ging.
Und da ich nicht die einztige Anwesende war, es war gerade Institut, war die streng geheime Sache innerhalb von 3 Stunden Gesprächsthema Nr. 1 in der Gemeinde.Sicher die Herren waren nicht sehr begeistert und konnten sich auch nicht erklären wie das Gepräch nach aussen dringen konnte ...
Soviel dazu das man nichts mitbekommen kann....