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Seite erstellt am 23.4.24 um 8:41 Uhr
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Verfasser: Desi
Datum: Mittwoch, den 10. August 2005, um 11:00 Uhr
Betrifft: Warum müßte er

Schweigepflicht haben ?

Das ein Rettungssanitäter nicht reden darf ist klar - wer möchte schon gerne in der ganzen Stadt herumgetratscht haben, das man ihn sturzbesoffen unter dem Biertisch hervorgezogen hat und ins KH eingeliefert hat. Oder das er zu Hause auf vergossenem Nudelwasser ausgerutscht ist und sich den Knöchel gebrochen hat ( ja, ja solche Sachen sind meine Spezialität) Und ich war noch nicht aus dem Krankenhaus wieder zu Hause, da hat sich die ganze Strasse darüber amüsiert. Und der Sani hat definitiv nicht geredet !!

Aber warum noch eine gesetzliche Regelung die im Endeffekt kein Mensch kontrollieren kann, wir haben eh schon genug Schwachsinn, wenn es doch selbstverständlich sein sollte, das man mit vertraulichen Daten vertraulich umgeht. Das unterschreibst du doch auch in fast jedem Arbeitsvertrag, das man über betriebliche Dinge nicht ausserhalb reden darf. Aber wenn es vor Gericht gehen sollte, dann hast du keine Schweigepflicht. Du hast zwar ein Aussageverweigerungsrecht, aber die Konsequenzen wenn du schweigst oder lügst hast du dann auch zu tragen.

Bei Ärzten läuft das ja ein bischen anders - wenn dein behandelnder Arzt nicht aussagen will, dann kann das Gericht einen Gutachter bestellen, der dich untersucht und der dann aussagt.

Meines Erachtens sollte es nur mehr diese eingeschränkte Schweigepflicht geben, das über Vorgänge im Betrieb nicht öffentlich geredet werden darf. Denn diese generelle Regelung, das sich ein Priester auf seine Schweigepflicht (Beichtgeheimniss) berufen kann und somit Verbrechern die Möglichkeit gibt weiter ihren Verbrechen nachzugehen ist unsäglich.  

Man sollte sich wirklich bis zum BGH durchklagen um genau das abzuschaffen.

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