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Beitrag 6 von 27 Beiträgen.
Seite erstellt am 19.4.24 um 14:45 Uhr
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der Beitrag:
Verfasser: Desi
Datum: Mittwoch, den 10. August 2005, um 10:43 Uhr
Betrifft: Aber genau an dem Punkt

> Dies gilt jedoch nicht für ordinierte Älteste im Priestertum in der Kirche Jesu Christi der Heiligen der letzten Tage. Sie können nicht befreit sein, wenn sie nicht oder nicht überwiegend für ihr Bekenntnis tätig sind (Quelle: Scherer-Steinlechner, WpflG, § 11 Rdnr. 40)
>

fängt es doch schon an. Wann ist jemand überwiegend für seine Kirche tätig ? Wie weise ich das nach bei jemanden der nicht Hauptberuflich Pfarrer ist ?

Die Woche hat 168 Stunden von denen ein durchschnittlicher Bischof 40 seinem weltlichen Beruf nachgeht. Dann schläft er 42 Stunden - bleibt ein Rest von 86 Stunden denen er sich der Kirche widtmen kann.

Das ist der überwiegende Teil. Aber ist er deshalb schon hauptamtlich Bischof ?
Er selbst wird das im Zweifelsfall sicher behaupten, denn er arbeitet mehr für die Kirche als für seinen Job.

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