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Verfasser: supernova Datum: Freitag, den 15. Juli 2005, um 21:47 Uhr Betrifft: lese auch
ke Green hatte Homosexualität als âKrebsgeschwulstâ der Gesellschaft bezeichnet
Jonköping (kath.net/idea)
Der schwedische Pfingstpastor à ke Green muss nicht ins Gefängnis. Das Hauptgericht in Göta bei Jonköping sprach ihn jetzt in einer Berufungsverhandlung vom Vorwurf der Diskriminierung Homosexueller frei. Das berichtet die christliche Tageszeitung Nya Dagen (Stockholm). Green hatte in einer Predigt im Juli 2003 Homosexualität als âKrebsgeschwulstâ in der Gesellschaft bezeichnet. Danach wurde er aufgrund des Anti-Diskriminierungsgesetzes angeklagt. Es verbietet, Minderheiten aufgrund von Rasse, Religion oder sexueller Orientierung zu diskriminieren.Das Distriktgericht im ostschwedischen Kalmar verurteilte Green deshalb im September 2003 zu einem Monat Gefängnis. Gegen das Urteil legte der Pastor Berufung ein. Der Freispruch in zweiter Instanz sei aber nur ein Teilsieg, erklärte Green. Er rechne damit, daà jetzt die Staatsanwaltschaft in Berufung gehe. Gerichtspräsident Bertil Hübinette erklärte zu dem jüngsten Urteil, der Inhalt von Greens Predigt entspreche völlig den Bibeltexten, auf die er sich berufe. Eine so auf religiösen Texten beruhende Predigt könne nicht als Hetze gegen Teile der Bevölkerung verstanden werden. Das Urteil bedeute allerdings nicht, daà sämtliche ÃuÃerungen in Predigten erlaubt seien, betonte Hübinette. Die Kirchen seien kein rechtsfreier Raum. Schwedische Politiker forderten nach dem Urteil Gesetzesänderungen. Der Vorsitzende der Liberalen, Lars Ohly, plädierte für eine Verschärfung des Anti-Diskriminierungsgesetzes. Der Fraktionsvorsitzende der Christdemokraten, Göran Hägglund, erklärte, das Gesetz sei zu undeutlich.