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Verfasser: lennard
Datum: Dienstag, den 14. Juni 2005, um 15:37 Uhr
Betrifft: Nochmal Erbsünde

Was willst du mir mit den Zitaten aus Mormons Buch genau sagen? Diese Zitate bestätigen doch genau die sog. Perversion des Begriffs Sünde. Es wird allein auf das Nichtbefolgen von Gesetzen und Verordnungen abgestellt. Dafür ist der Begriff Sünde aber nicht speziell genug und passt auch nicht recht. Es ist nämlich keine Sünde ein Gesetz nicht zu befolgen, welches z.B. in einer Diktatur vorschreibt, andere Menschen zu foltern.
Sünde ist auch nicht das Gegenteil von Rechtschaffenheit. Auch der Rechtschaffene kann Schuld auf sich laden. Er setzt sich nämlich das Ziel, Rechtschaffenheit zu erlangen. Auf dem Weg dahin begeht er aber trotzdem Unrecht, da andere Menschen möglicherweise ein anderes Verständnis von Rechtschaffenheit haben und sich durch seine „rechtschaffenen Taten" verletzt fühlen.
Auch ist der Schluss falsch, dass man ohne Rechtschaffenheit kein Glück empfinden kann. Natürlich ist der Bankräuber glücklich, wenn er erfolgreich eine Bank ausgeraubt hat, ohne ertappt zu werden.

>Erbsünde: Wenn ich das mit der Erbsünde richtig verstehe, dann sind alle Menschen hier auf der Erde auf Grund einer Sünde. Wenn also Adam nicht gesündigt hätte, gäbe es keine Menschheit. Was wäre dann?  Seine Rolle war es, die Geistkinder in die sterbliche Welt einzuführen, ein Zustand durch den sie hindurch müssen.

Die Erbsünde beschreibt die sinnbildliche Vertreibung des Menschen aus der Gegenwart Gottes. Genauer: Als die frühen Menschen erkannt haben, dass sie sterblich sind, bekamen sie Angst. Sie wurden aus ihrem friedlichen und sorglosen Leben (Paradies) herausgerissen, denn sie mussten von nun an den Tod fürchten. Das heißt nicht, dass sie vor dem sinnbildlichen Sündenfall objektiv unsterblich waren. Ihr Bewusstsein kannte den Tod nur noch nicht.
Somit lässt sich festhalten: Der Sündenfall beschreibt die Erkenntnis der eigenen Sterblichkeit. Ab dem Zeitpunkt des Sündenfalls wurde diese Erkenntnis den Nachkommen weitergegeben. Darum Erbsünde.

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