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Verfasser: Rainer Datum: Sonntag, den 12. Juni 2005, um 1:30 Uhr Betrifft: Kommt darauf an, von welcher Seite man das betrachtet
die rechtliche Situation ist wohl selbst unter Experten umstritten. Auf jeden Fall muss der Sozialhilfeempfänger damit rechnen, dass ihm die Beträge gekürzt werden, wenn bekannt wird, dass er davon Zehnten zahlt.
Was die Sichtweise der Kirche betrifft, so wurde In unserem Pfahl auf Weisung der Gebietspräsidentschaft die klare Losung ausgegeben (das habe ich schriftlich bekommen), dass ein Sozialhilfeempfänger nicht vom Zehnten befreit ist und es gab tatsächlich Bischöfe, die das auch mit allen Konsequenzen so durchgesetzt haben. Im Klartext heisst das: Kein Tempelschein.