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Verfasser: supernova Datum: Freitag, den 8. April 2005, um 13:17 Uhr Betrifft: wie gut
wie gut das ich in Bayern wohne dort muss ich so ein prozedere net machen siehe warum:
Der Kirchenaustritt beim Standesamt ist nur möglich für Angehörige von Kirchen, Religionsgemeinschaft oder weltanschaulichen Gemeinschaften, die eine Körperschaft des öffentlichen Recht sind. In Bayern sind folgende Kirchen und Glaubensgemeinschaften als Körperschaften des öffentlichen Recht anerkannt:die Katholische Kirche,
die Evangelisch-Lutherische Kirche,
die Evangelisch-Reformierte Kirche,
die Altkatholische Kirche,
die Evangelisch-Methodistische Kirche,
die Vereinigung der bayerischen Mennonitengemeinden,
die Russisch-Orthodoxe Kirche,
die israelitischen Kultusgemeinden in Bayern,
die Christian Science in Bayern,
die Neuapostolische Kirche,
die Gemeinschaft der Sieben-Tage-Adventisten,
die Christengemeinschaft in Bayern,
die Griechisch-Orthodoxe Kirche