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Verfasser: Martin007
Datum: Mittwoch, den 2. März 2005, um 12:37 Uhr
Betrifft: auf hoher See und vor Gericht ...

Ich kann nur von zwei Fällen berichten, wo die Richter Frauen zusammengestaucht haben.

In einem Fall ist der Kindesvater immer mehrere hundert Kilometer gefahren, um sein Kind - damals etwa 10 Jahre alt - fürs Wochenende abzuholen. Das Kind war dann komischerweise immer  irgendwo bei den Anverwanten der Kindesmutter untergebracht. Das ist dann vor den Familienrichter gegangen und dort wurde ein drastischer Verweis wegen Kindesentzug ausgesprochen, so daß dies dann nicht mehr vorkam.

In anderen Fall , der in der Schweiz stattfand, wollte die Kindesmutter dem deutschen Vater die Einreise verbieten lassen und ihn geldlich richtig abzocken. Man muß aber wissen, daß in der Schweiz das Mutterrecht noch viel stärker gilt als hier in Deutschland. Der Kindesvater hatte seine Verdiensbescheinigungen mit und sie ihre eigene Kündigung. Das machte die Richterin so brastig, daß sie die Sitzung unterbrach, aus dem Saal ging und am Freitag Nachmittag zwei weitere Richter vom Parkplatz wegfischte und die Scheidung (kann in der Schweiz nur von drei anwesenden Richtern ausgesprochen werden) im Schnellverfahren durchsetzte. Jetzt hat die Kindesmutter keinen Versorgungsausgleich und muß jählich dem Vormundschaftgericht die Konten des Kindes vorlegen, weil das im Scheidungsurteil so festgelegt wurde.

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