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Verfasser: lennard
Datum: Sonntag, den 30. Januar 2005, um 13:39 Uhr
Betrifft: Das Gericht nach dem Tod

>Was ist, wenn ich sozialdarwinistisch lebe, in der Hoffnung, damit durchzukommen (obwohl das, wie besprochen, heutzutage ja kaum noch möglich ist) und auch tatsächlich alles zum Besten scheint auf meiner Suche nach den ewigen Sommerferien auf dem Rücken und zur Last Anderer; und ich stelle dann doch fest, dass ich nach meinem Tod nicht aufhöre zu sein.

Sollte das Bewußtsein des Menschen nach dem Gehirntod fortbestehen, bedeutet dies noch lange nicht, dass irgendeine Instanz Gericht über das vorangegangene irdische Leben führen wird. Es wäre nämlich auch möglich, dass sich das Bewußtsein allmählich mehr und mehr verliert oder gar so weit ausdehnt, dass es sich selbst als Individuum nicht mehr wahrnimmt bzw wahrnehmen kann. Diese Erkenntnisse sind durch Meditation bekannt. Das Ego löst sich auf und gleichzeitig dehnt sich das Bewußtsein aus. Je größer es wird, um so mehr schrumpft auch das Ich.
Die Idee der Vorstellung, nach dem Tod müsse der Mensch sich vor einer Instanz für sein Erdenleben verantworten, haben m.E. Menschen geschaffen, die Macht über andere Menschen haben wollten. Das Ziel dieser fragwürdigen Erfinder war es, andere Menschen in Angst und somit in Abhängigkeit zu halten und auszubeuten.

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