Beitrag 10 von 13 zum Thema Körperschaften des öffentliches Rechtes |
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Verfasser: Renate Datum: Freitag, den 13. Oktober 2000, um 20:32 Uhr Betrifft: HLT in Ãsterreich
in Ãsterreich ist die HLT eine staatlich anerkannte Religionsgemeinschaft, d.h, sie hat auch alle Rechte einer solchen, einschlieÃlich Religionsunterricht an den öffentlichen Schulen, einer gewissen Sendezeit im Rundfunk und Fernsehen und der Einhebung einer Kirchensteuer. Der Religionsunterricht wird aber nicht an den Schulen abgehalten, da die in Frage kommenden Schüler, zahlenmäÃig den Aufwand nicht rechtfertigen würden. Kirchensteuer wird auch keine eingehoben, damit prüstet sich die Kirche in Ãsterreich regelmäÃig. Sie nehmen lieber den "freiwilligen" Zehnten direkt von den Mitgliedern. Aus der Kirche austreten funktioniert auch ganz einfach. Man geht zum zuständigen Amt, erklärt seinen Austritt, unterschreibt und die Behörde schickt die Benachrichtigung an die Kirche.